Gesundheitlicher Zusammenbruch
Gesundheitlicher Zusammenbruch
Gesundheitlicher Zusammenbruch
A. arbeitete beim Bundesamt für Zivilluftfahrt und erlitt nach ca. acht Jahren einen gesundheitlichen Zusammenbruch. Als sie nach drei Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren konnte, wurde ihr gekündigt. A. argumentierte, dass Probleme mit der Informatik, jährlich zwischen 100 und 200 Überstunden, die Vertretung einer aus gesundheitlichen Gründen abwesenden Kollegin sowie eine unvollständige Stellvertretungsregelung ursächlich für ihren Zusammenbruch gewesen wären (Sachverhalt).
Das Bundesverwaltungsgericht stellte den Sachverhalt detailliert fest und kam zum Schluss, dass die Informatikprobleme in der vorgelegenen Grössenordnung für eine Bundesangestellte in der Lohnklasse 24 zumutbar seien und dass das Arbeitsumfeld nicht in einer gesundheitsgefährdenden Art und Weise organisiert gewesen sei, weshalb keine Fürsorgepflichtverletzung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt vorgelegen habe und nicht von einer missbräuchlichen Kündigung ausgegangen werden könne (E. 5).
Die dagegen erhobenen Rügen verfingen vor Bundesgericht nicht (E. 6).
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