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Entschädigung für Grossratsmandat ist Nebenverdienst, nicht Zwischenverdienst

Entschädigung für Grossratsmandat ist Nebenverdienst, nicht Zwischenverdienst

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

Entschädigung für Grossratsmandat ist Nebenverdienst, nicht Zwischenverdienst

A. wurde arbeitslos und übte weiterhin sein Grossratsmandat aus. Die Arbeitslosenversicherung rechnete die Entschädigung für dieses Mandat als Zwischenverdienst an. Dagegen wehrte sich A. (Sachverhalt).

Das Bundesgericht gab A. Recht. Nur wenn eine Tätigkeit nicht mehr ausserhalb der normalen üblichen Arbeitszeit ausgeübt und ein erheblicher Mehrverdienst erzielt werde, seien die generierten Einnahmen grundsätzlich als Zwischenverdienst abzurechnen, weil dieser Verdienst dadurch den ausserordentlichen Charakter verliere. Eine solche Konstellation liege nicht vor, erwog das Bundesgericht (E. 5).

iusNet AR-SVR 23.01.2023

 

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