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Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Kurzarbeitsentschädigung)

Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Kurzarbeitsentschädigung)

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Arbeitslosenversicherung

Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Kurzarbeitsentschädigung)

Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird in konjunkturell schwierigen Zeiten als Alternative zu Entlassungen eingesetzt. Arbeitnehmende erhalten die KAE für eine gewisse Zeitspanne und müssen während dieser verkürzt oder gar nicht arbeiten.

Betrifft es Arbeitnehmende welche als Berufsbildnerinnen und Berufsbildner tätig sind, kann dies eine Herausforderung in der Ausbildung der Lernenden darstellen. 

Um dieser Situation entgegenzuwirken und die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben zu gewährleisten, schlägt der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) vor. Diese neue Bestimmung sieht vor, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, welche KAE erhalten, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden fortsetzen können, falls diese nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Die Änderung setzt sogleich die Motion Bühler Nr. 16.3884 um, welche im Juni 2019 im Parlament eingereicht wurde. 

Der Gesetzesentwurf und die Botschaft wurden nun dem Parlament überwiesen. 

iusNet AR/SVR - 23.02.2023

 

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