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Vernehmlassung i.S. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1

Vernehmlassung i.S. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Vernehmlassung i.S. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1

Die Revision sieht ein Programm zur Kostendämpfung vor. Dieses sogenannte Paket 1 setzt sich aus einem KVG-Experimentierartikel und weiteren Massnahmen zusammen, dazu gehören u.a. die Stärkung der Rechnungskontrolle, Massnahmen im Bereich der Tarife und der Kostensteuerung, die Schaffung eines nationalen Tarifbüros im ambulanten Bereich sowie die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel.

Im erläuternden Bericht zum Kostendämpfungsprogramm wird vermerkt, dass die finanziellen Auswirkungen eines grossen Teils der Massnahmen nicht genau quantifiziert werden können. Diese seien von der konkreten Umsetzung durch die betroffenen Akteure abhängig und der Effekt vieler Massnahmen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werde erst mittelfristig eintreten. Insgesamt geht der Bundesrat davon aus, dass die Kostenentwicklung insbesondere im ambulanten Bereich gebremst werden kann.

Die Frist zur Vernehmlassung läuft am 14. Dezember 2018 ab.

 

iusNet AR-SVR 24.10.2018

 

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