In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass anerkannte Flüchtlinge, die eine schweizerische IV-Rente beziehen, einen Anspruch auf Kinderrenten haben, auch wenn ihre Kinder im Ausland leben.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil rief das Bundesgericht die Kriterien für die Herleitung und Begründung der Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung in Erinnerung und korrigierte den vorinstanzlichen Entscheid, in welchem die Diagnose durch die behandelnden Ärzte als nachvollziehbar erachtet worden war.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit den Anforderungen an die Abklärung der subjektiven Eingliederungsbereitschaft im Rahmen einer revisionsweisen Rentenaufhebung befasst.