In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob in Anwendung des neuen Berechnungsmodells auch bei der Bemessung des Invalideneinkommens – analog zur Bestimmung des Valideneinkommens – von einer vollen Erwerbstätigkeit auszugehen sei.
In diesem Anwendungsfall befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob einer knapp 61jährigen Versicherten ohne Berufsausbildung die verbleibende Restarbeitsfähigkeit ohne Eingliederungsmassnahmen verwertbar ist.
In diesem Anwendungsfall bestätigte das Bundesgericht seine Praxis zur Unzulässigkeit juristischer Parallelüberprüfungen der Arbeitsfähigkeit bei Vorliegen von verwertbaren Gutachten, die ihrerseits unter Bezugnahme auf die Standardindikatoren erstellt worden sind.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil äusserte sich das Bundesgericht zum Stellenwert von Mini-ICF-APP-Ratings bei der gutachterlichen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit.