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Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren

Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wurde der eine Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten an den Unterhalt des gemeinsamen Kindes monatlich Fr. 1'370.- (nebst der Kinderrente der Invalidenversicherung, welche direkt an diesen ausgerichtet wird) und Fr. 380.- an sie persönlich zu bezahlen. Mit eheschutzrechtlichem Entscheid wies das Scheidungsgericht die IV-Stelle an, von der monatlichen Invalidenrente des unterhaltspflichtigen Ehegatten jeweils Fr. 432.- für nicht bevorschussten Unterhalt des anderen Ehegatten direkt an diesen zu überweisen, wogegen sich die IV-Stelle wehrte.

Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass eine IV-Stelle aufgrund der rechtskräftigen Schuldneranweisung eines Scheidungsgerichts verpflichtet ist, eine Invalidenrente direkt an den getrennten Ehegatten zu überweisen. Die Anweisung eines Zivilgerichts über die Auszahlung der Rente sei verbindlich. 

iusNet AR-SVR 23.06.2020

 

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