In diesem Urteil hielt das Bundesgericht explizit die geltenden Grundsätze zur Berücksichtigung einer gesundheitlichen Verschlechterung im Rahmen einer allseitigen, umfassenden Neubeurteilung des Rentenanspruchs fest.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 39a lit. c IVV gesetzes- und verfassungsmässig ist. Nach dieser Bestimmung haben Minderjährige Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn ihnen ein Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird.
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob der versicherten Person, die nicht zu einer vereinbarten Begutachtung erschienen war, der von den Gutachtern in Rechnung gestellte Aufwand für die kurzfristige Absage / «no show» zu überbinden sei.