17. Invaliditätstagung
Referenten: Prof. Dr. iur. Ueli Kieser und Dr. iur. Volker Pribnow
Obwohl von Seiten der Sozialversicherungen die Eingliederung postuliert und stark in den Vordergrund gestellt wird, gibt es immer wieder Versicherte, die an derart schweren Gesundheitsschäden leiden, dass eine Rente notwendig ist. Der Rentenzusprache gehen in der Regel jahrelange Abklärungs-, verwaltungsinterne und gerichtliche Verfahren voraus. So sind Versicherte, wenn sie eine Rente erhalten, zunächst oft einfach nur froh, dass „die Sache vorbei“ ist. Doch stellen sich auch nach der Zusprache der Rente resp. während der Ausrichtung der Rente weitere Fragen zu Versicherungsansprüchen, zur Versicherungsunterstellung und zu weiteren taktischen Fragen.
Die 17. Invaliditätstagung beschäftigt sich gerade mit solchen Ansprüchen, die dann gerne auch „vergessen“ gehen. Dabei werden die Leistungen der Sozialversicherung, aber auch Haftpflicht- und privatrechtliche Ansprüche beleuchtet.