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Rechtsmissbräuchliche Provokation eines möglichst frühen Revisionszeitpunkts? (8C_118/2017 )

Rechtsmissbräuchliche Provokation eines möglichst frühen Revisionszeitpunkts? (8C_118/2017 )

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Rechtsmissbräuchliche Provokation eines möglichst frühen Revisionszeitpunkts? (8C_118/2017 )

In diesem 3-er Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Praxis des Luzerner Kantonsgerichts, gemäss welcher bei einer "schwerwiegenden" Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes durch Rentenaufhebung ohne Abklärung der aktuellen medizinischen Verhältnisse und ohne Prüfung der - inzwischen überholten - Foerster-Kriterien eine rechtsmissbräuchliche Provokation eines möglichst frühen Revisionszeitpunktes angenommen wurde (E. 4.2).

Das Bundesgericht schützt das Vorgehen der Vorinstanz nicht und hält hierzu in E. 6.2.2 Folgendes fest: "Entgegen der Auffassung des kantonalen Gerichts kann nicht in jedem Fall Rechtsmissbrauch angenommen werden, in dem die IV-Stelle vor der Rentenaufhebung aufgrund von lit. a der Schlussbestimmungen IVG keine vertieften fachärztlichen Abklärungen veranlasst hat. Vielmehr muss jeder Einzelfall gesondert gewürdigt werden. Der vorliegende Streitfall zeichnet sich dadurch aus, dass sich über die Jahre des Rentenbezugs stabile gesundheitliche Verhältnisse manifestiert haben. Die von der IV-Stelle angefragten Ärzte berichteten über keinerlei wesentlichen Veränderungen. Es blieb bei einem psychosomatischen Leiden ohne...

 

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