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Zur Rolle von Mini-ICF-APP-Ratings bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

Zur Rolle von Mini-ICF-APP-Ratings bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Zur Rolle von Mini-ICF-APP-Ratings bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

Das Bundesgericht führte in Bezug auf den vorliegenden Fall an, dass hier das Mini-ICF-APP-Rating als Instrument zur Darstellung der Beeinträchtigung eingesetzt wurde und die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit nicht vornehmlich auf den Resultaten des Instruments beruhe. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ergebe sich primär aus der Würdigung der Auswirkungen der diagnostizierten Krankheiten auf die Arbeitsfähigkeit, wobei die Gutachter spezifisch Bezug auf die konkret ausgeübte Tätigkeit nahmen. Die Resultate des Mini-ICF-APP-Ratings bildeten laut Bundesgericht eine Ergänzung, welche die verschiedenen Einschränkungen darstellt und gewichtet. Dazu merkte das Bundesgericht an, dass sich dessen Verwendung im gutachterlichen Betrieb bei psychosomatischen Leiden bewährt habe und für ein Mindestmass an Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Folgenabschätzung bei derartigen Leiden sorgen könne. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit unter ergänzender Verwendung der Mini-ICF-APP Ratings sei damit nicht zu beanstanden.

iusNet AR-SVR 22.11.2019

 

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