Das Bundesverwaltungsgericht hatte die ablehnende Kostengutsprache des Bundesstrafgerichtes zu überprüfen, das die Übernahme von Verfahrens- und Parteikosten einer Bundesstrafrichterin ablehnte, die in den Medien zu Unrecht der Amtsgeheimnisverletzung beschuldigt und vom (damaligen) Bundesgerichtspräsidenten beleidigt worden war.