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Garstige Verhältnisse in der Pizzastube: Pizzabäcker wird fristlos gekündigt

Garstige Verhältnisse in der Pizzastube: Pizzabäcker wird fristlos gekündigt

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Garstige Verhältnisse in der Pizzastube: Pizzabäcker wird fristlos gekündigt

B. war Pizzabäcker bei A. Wegen finanzieller Probleme des B. wurde eine Lohnerhöhung vereinbart. In der Folge wurden mehrere hundert Franken von der Überstundenabrechung des B. abgezogen. Das Einfordern bei A. blieb erfolglos. B. wurde in der Folge abgmahnt, weil er sich geweigert haben soll, den Pizza-Sugo zuzubereiten. Den Ferienwunsch von B. lehnte A. dann wegen Kurzfristigkeit ab. Wegen (ärztlich attestierten) Rückenproblemen war B. dann einige Tage an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, woraufhin B. Fr. 380.- als "Strafe" vom Lohn abzog und darauf hinwies, bei weiterem Fehlverhalten fristlos zu kündigen. B. wurde in der Folge erneut abgemahnt, weil er angeblich die Zwiebeln nicht gehackt habe. Nachdem B. die Pelati-Kartons angeblich nicht gefaltet habe, wurde ihm fristlos gekündigt. B. focht die Kündigung an (Sachverhalt).

Das Bundesgericht schützte das Urteil der Vorinstanz, das die vom erstinstanzlichen Gericht zugesprochenen Lohnnachzahlungen und eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen für die ungerechtfertigte fristlose Kündigung nicht beanstandet hatte. Die dagegen von A. erhobenen Rügen verhalfen der Beschwerde nicht zum Erfolg (E. 4-6).

iusNet AR-SVR 23.04.2021

 

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