Abbau von Reserven in der Krankenversicherung
Abbau von Reserven in der Krankenversicherung
Abbau von Reserven in der Krankenversicherung
Am 14. April 2021 verabschiedete der Bundesrat die Revision zur Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV), welche am 1. Juni 2021 in Kraft treten soll. Die Revision verordnet die schweizerischen Krankvenversicherungen ihre Reserven zugunsten der Versicherten abzubauen. Dies soll zum ersten Mal im Rahmen der Prämienverbilligungsverfahren im Jahr 2022 umgesetzt werden.
Durch die Revision sehen das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) zwei Möglichkeiten vor, um die Differenz zwischen Prämien und tatsächlichen Kosten auszugleichen:
- Freiwilliger Abbau von Reserven oder
- Rückerstattung zu viel bezahlten Prämien
Der freiwillige Abbau von Reserven soll allen Versicherten zugute kommen. Die Rückerstattung der zu hohen Prämien wird jedoch nur den Versicherten in Kantonen gewährt, in denen die Prämien auch deutlich höher als die Kosten waren.
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