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missbräuchliche Kündigung

Maximalentschädigung für die Einmischung in die Tätigkeit des CEO

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum BGer Urteil 4A_259/2022 vom 23. Februar 2023

Um die Höhe der Entschädigung bei einer missbräuchlichen Kündigung wird stets gestritten. Eine diesbezügliche Entschätzung der richtigen Höhe gestaltet sich oft als schwierig, gerade wenn die Instanzen die Sachverhaltselemente unterschiedlich würdigen. Obwohl Arbeitgebende bei leitenden Angestellten ein gesteigertes Interesse an einer Kündigung haben, ist es im BGer Urteil 4A_259/2022 vom 23. Februar 2023 zur Maximalentschädigung für einen CEO gekommen. MLaw Seline Meier beleuchtet die Ansichten der Instanzen und würdigt den ergangenen Entscheid.
Seline Meier
iusNet AR-SVR 24.05.2023

Das Bundesgericht wandelt betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung weiter auf dogmatischen Irrwegen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung von zwei Schreiben des Arbeitnehmers durch die Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse. Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt das neueste Urteil des Bundesgerichts betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung in den Kontext der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung der Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Entschädigung für sexuelle Belästigung bestätigt

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdeführerin hatte auf Entschädigung wegen sexueller Belästigung und wegen missbräuchlicher Rachekündigung und auf Ausbezahlung des Ferienlohns geklagt. Für die sexuelle Belästigung gab es einen, für die missbräuchliche Kündigung drei Monatslöhne Entschädigung und der Ferienlohn musste ausbezahlt werden, weil sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Ferien beziehen konnte.
iusNet AR-SVR 10.05.2023

Dem CEO nicht den nötigen Freiraum gewährt: Kündigung missbräuchlich

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Weil die Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Vorfeld der Kündigung verletzt worden war und die Arbeitgeberin keine Massnahmen ergriffen hatte, um den Konflikt zu bereinigen, war die Kündigung aus vorgeschobenen Gründen missbräuchlich, weshalb sie mit sechs Monatslöhnen zu entschädigen war. Massnahmen waren vor allem deshalb angezeigt, weil der Konflikt durch ungebührliches Verhalten eines Verwaltungsrates der Arbeitgeberin hervorgerufen wurde.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Bei schlechter Stimmung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Aus dem subjektiven Empfinden der arbeitnehmenden Person ergibt sich noch keine objektive Schwere und nichts zur Kausalität zwischen dem angeblichen Konflikt und der Kündigung. Missbräuchlich der Kündigung wurde verneint.
iusNet AR-SVR 23.03.2023

Missbräuchlichkeit verneint und Diskriminierung wurde nicht geltend gemacht

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Weil sich die Ansprüche nur auf die Missbräuchlichkeit der Kündigung bezogen, konnte sich die Klägerin nicht nachträglich auf eine Diskriminierung berufen.
iusNet AR-SVR 26.01.2023

Arbeitnehmer fordert Massnahmen des Persönlichkeitsschutzes, und wird entlassen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die kantonalen Instanzen stellten eine körperliche Auseinandersetzung fest und bejahten das Recht auf Massnahmen des Persönlichkeitsschutzes, weshalb die Kündigung missbräuchlich war, insbesondere weil der Kausalzusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Kündigung nicht erstellt war.
iusNet AR-SVR 15.11.2022

Während des Dienstes unter dem Einfluss von Medikamenten eingeschlafen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Die Beschwerdeführerin durfte verwarnt und gekündigt werden, nachdem sie während des Dienstes mehrfach eingeschlafen und mehr als sechs Monate arbeitsunfähig war.
iusNet AR-SVR 08.11.2022

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