In diesem, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte, sich für das Bundesgericht die Frage, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, indem sie trotz Sitz der X. Ltd. im Vereinigten Königreich einen grundsätzlichen Anspruch der angemeldeten Arbeitnehmerin auf Kurzarbeitsentschädigung nach AVIG bejaht hat.
Einordnung des Entscheides und Empfehlungen an die Arbeitgebenden
Das Kantonsgericht Luzern hat sich in einem wegweisenden Entscheid 5V 20 396 (LGVE 2021 III Nr. 2) zur summarischen Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) während der Pandemie geäussert. Rechtsanwältin lic. iur. Leena Kriegers-Tejura analysiert einen kantonalen Entscheid, der zu einer grossen Unsicherheit bei den Arbeitgebenden geführt hat.
Dr. iur. Barbara Kupfer Bucher zeigt in ihrem interessanten Zwischenbericht zur Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen übersichtlich auf, stellt Auswirkungen fest und wagt einen konstruktiven Blick auf mögliche Aussichten.
Das Parlament hat das Covid-19-Gesetz in der Frühjahressession zum zweiten Mal angepasst und somit auf die laufenden Entwicklungen der Corona-Krise reagiert. Zudem wurde am 2. März 2021 das Zustandekommen des Referendums gegen das Covid-19-Gesetz bestätigt.
An seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. In dieser unterbreitet der Bundesrat dem Parlament unter anderem eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden Franken.
Verfahren bei Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung
Dr. iur. Barbara Kupfer Bucher befasst sich in ihrem konzisen Beitrag mit den spezifischen Modalitäten rund um die Kurzarbeitsentschädigung in der Coronazeit, würdigt diese kritisch und weist auf künftige Schwierigkeiten hin, die das summarische Verfahren bei Antrag und Abrechnung möglicherweise mit sich bringen werden.
Schlussabstimmung des Parlamentes am 19. Juni 2020
Das Parlament hat am 19. Juni 2020 Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet, welche in der aktuellen "coronabedingten" Situation grosse Bedeutung annehmen.
Sitzung des Bundesrates vom 20. Mai 2020 | Medienmitteilung zur ALV vom 20. Mai 2020
An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat sich der Bundesrat zur Lage der Arbeitslosenversicherung geäussert sowie einige Sonderregelungen in Bezug auf Kurzarbeit und Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals aufgehoben.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Merkblatt für Arbeitgeber, Stand per 11. Mai 2020
Trotz Lockerungen der zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Massnahmen in den Notverordnungen des Bundesrates, sind Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht, Ihren Arbeitnehmenden einen umfassenden Schutz vor den Risiken einer Pandemie zu gewährleisten. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden sich dazu verschiedene Merkblätter sowie Hinweise auf Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit.