Bundesratssitzung vom 13. März 2020 zu Massnahmen gegen das Coronavirus
- aktualisiert -
In Erfüllung der im Bereich von Arbeitslosenversicherung und insbesondere Kurzarbeitsentschädigung vom Bundesrat verfolgten Ziele erging am 20. März die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung, die zwischenteitlich verschiedentlich an die aktuelle Lage angepasst wurde.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) soll in Bezug auf die Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen angepasst – sprich vereinfacht werden. Zusätzlich sollen gesetzliche Grundlagen für die E-Government-Strategie bei der Arbeitslosenversicherung aufgestellt werden.
Beinhaltet die Geschäftsbeziehung mit einem Hauptkunden ein vorhersehbares Risiko, bei veränderten politischen oder wirtschaftlichen Verhältnissen einen Umsatzeinbruch zu erleiden, und stellt daher ein nicht versichertes Klumpenrisiko dar?