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Verlängerung der vereinfachten Regelungen der Arbeitslosenversicherung

Verlängerung der vereinfachten Regelungen der Arbeitslosenversicherung

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Arbeitslosenversicherung

Verlängerung der vereinfachten Regelungen der Arbeitslosenversicherung

Am 26. August 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass die vereinfachten Regelungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV)  bis Ende Jahr verlängert werden sollen.

Folgende Regelungen werden mit dieser Änderung vereinfacht: 

  • Alle Mehrstunden, die ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt wurden, müssen weiterhin nicht abgezogen werden. 
  • Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen werden weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. 

Die Änderung der Arbeitslosenverordnung trat am 1. September 2020 in Kraft und soll bis am 31. Dezember 2020 gelten.

iusNet AR-SVR 24.09.2020

 

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