Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Kommentierung
Arbeitslosenversicherung
Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Gesetzliche Grundlagen
Am 17. März 2020 trat die Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19)1 in Kraft2. Sie wurde bisher schon siebenmal geändert (Inkraftsetzung am 26. März 2020, 9. April 2020, 1. Juni 2020, 1. September 2020, 8. Oktober 2020, 1. Januar 2021 und 21. Januar 2021). Eine nächste Änderung erfolgt per 1. April 2021 (Zusammenfassung der Anpassungen siehe weiter unten).
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