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Filzstifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims werfen reicht nicht für fristlose Kündigung

Filzstifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims werfen reicht nicht für fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Filzstifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims werfen reicht nicht für fristlose Kündigung

Nachdem eine animierende Person mehrfach ohne böswillige Absicht Stifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims geworfen hatte, um deren Aufmerksamkeit zu erheischen, wurde ihr fristlos gekündigt. Dagegen wehrte sie sich und bekam vor den kantonalen Instanzen Recht (Sachverhalt). Das Bundesgericht schützte die Rechtsanwendung der Vorinstanz (E. 5)

iusNet AR-SVR 19.10.2020

 

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