Eskalation nach Spannungen am Arbeitsplatz
Eskalation nach Spannungen am Arbeitsplatz
Eskalation nach Spannungen am Arbeitsplatz
B. war bei A. als Kosmetikerin im Pensum von 70% für einen Bruttomonatslohn von CHF 2'240 x 12 und eine Provision von 10% auf verkauften Produkten angestellt. Weil A. insbesondere mit dem Tempo der Arbeit von B. nicht zufrieden war, verwarnte sie sie. Schliesslich eskalierten die Spannungen am Arbeitsplatz und es kam zu Beleidigungen. Danach verliess B. den Arbeitsplatz kommentarlos. A. kündigte B. fristlos. B. focht die fristlose Kündigung an und bekam Recht vor beiden kantonalen Instanzen (Sachverhalt).
Das Bundesgericht schützte die Ausübung des Ermessens durch die Vorinstanz bezüglich der Kontaktaufnahme mit einer Lieferantin. Die Anfrage nach einer Offerte allein stellt noch keine Verletzung der Treuepflicht dar, die die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen könnte (E. 4.3.1).
Im Zuge der Eskalation kam es zu Beleidigungen und zum kommentarlosen Verlassen des Arbeitsplatzes. Das Bundesgericht schützte die Einschätzung der Vorinstanz, wonach beide Parteien zur Eskalation beigetragen haben und das kommentarlose Verlassen des Arbeitsplatzes zwar gedankenlos war aber unter Würdigung aller Umstände keine Gründe für eine fristlose Kündigung...
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