Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 16. Mai 2018 einen neuen Vertragstyp kreiert, den Empfangs- respektive Transfervertrag. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er alle Elemente eines Arbeitsvertrages enthält, aber trotzdem keiner ist, da die Parteien nicht beabsichtigen, dass zwischen ihnen die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers und eines Arbeitgebers bestehen.