Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen langjährigen schlechten Leistungen
Das Bundesamt für Statistik hat das Vorliegen von Leistungs- und Verhaltensmängeln einer Fachmitarbeiterin ausreichend dokumentiert. Deshalb war die ordentliche Kündigung gemäss Art. 10 Abs. 3 lit. b BPG rechtmässig.
Revision (Art. 17 Abs. 1 ATSG) von Rentenzusprachen, welche auf einem Vergleich beruhen (8C_581/2017)
Das Bundesgericht befasste sich in diesem Urteil mit seiner Praxis, wonach auch rentenzusprechende Verfügungen, welche auf einem Vergleich beruhen, ohne Weiteres in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 ATSG revidierbar sind.
Bahnangestellter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben muss wahrheitsgetreue Angaben bezüglich seiner psychischen Gesundheit machen (A-4718/2017)
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. März 2018 die Beschwerde eines Mitarbeiters der SBB abgelehnt. Mehrere Tatsachen sprachen für die Rechtmässigkeit der Kündigung, insbesondere hat der Beschwerdeführer falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht.
Schiedsfähigkeit von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (4A_7/2018, zur Publikation vorgesehen)
Die Mitteilung des Fussballtrainers, dass Trainings erst wieder nach einer persönlichen Besprechung mit dem Sportchef durchgeführt werden, stellt unter Betrachtung der Gesamtumstände noch keine Arbeitsverweigerung dar.
Ausstandsgesuch bei Gerichtsgutachten (PMEDA) (8C_863/2017)
Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss nicht ein, mit dem die Gutachterstelle PMEDA einen Auftrag für ein Gerichtsgutachten in der Unfallversicherung erhielt. Weder gilt der medizinische und fachliche Leiter der PMEDA als voreingenommen, noch begründet der Vorwurf von "fliegenden Gutachtern" (deutschen Ärzten) einen Ausstandsgrund. Weiter liegt in der gerichtlichen Anordnung eines Gutachtens in der Regel kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" im Sinne von Art. 93 BGG.
Kündigung wegen jahrelangen unfreundlichen Verhaltens gegenüber Kundschaft (BVGer A-6032/2017)
Eine Weiterbeschäftigung kann verlangt werden, wenn eine Kündigung entweder wegen der allgemeinen Verwaltungsgrundsätze nichtig ist oder wenn die Kündigungsverfügung qualifiziert rechtswidrig ist.
Die aufgrund von Zeugenbefragung zusammengestellte Sachverhalt ist nicht offensichtlich unrichtig, weshalb die Beschwerde wegen missbräuchlicher Kündigung in Zusammenhang mit Mobbing abgwiesen wird.
Mobbingvorwürfe und Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei längerdauernder Krankheit (8C_714/2017)
Der Erlass einer Verfügung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Zweijahresfrist bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall ohne Aussicht auf Besserung ist zulässig. Die Wirkung darf erst nach Ablauf der Zweijahresfrist eintreten.