In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang Bonuskürzungen während der Abwesenheiten von Arbeitnehmenden (z.B. bei Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub usw.) zulässig sind. Das Bundesgericht hat diese Frage in einem wegweisenden Urteil (4A_597/2023) in Bezug auf Kürzungen ab der neunten Woche des Mutterschaftsurlaubs geklärt. RA Becker ordnet das jüngste Urteil ein und wirft neue Fragen auf, die durch das Bundesgericht weiterhin unbeantwortet bleiben.