Schiedsfähigkeit von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (4A_7/2018, zur Publikation vorgesehen)
Schiedsfähigkeit von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (4A_7/2018, zur Publikation vorgesehen)
Schiedsfähigkeit von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (4A_7/2018, zur Publikation vorgesehen)
Das Bundesgericht hatte im vorliegenden Entscheid einerseits die Schiedsfähigkeit von internen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und andererseits die Zulässigkeit einer durch den beschwerdeführenden Fussballclub gegen den Fussballtrainer und Beschwerdegegner ausgesprochenen fristlosen Kündigung zu beurteilen. Der Fussballtrainer hatte den Sportchef über verschiedene elektronische Nachrichten um eine Besprechung des Vorbereitungsprogramms gebeten, welche der Sportchef mit Hinweis auf diverse Termine verschiedentlich ablehnte. Zuletzt schrieb der Sportchef, er habe keine Lust mehr auf Besprechungen mit dem Trainer. Er bevorzuge die Kommunikation via E-Mail. Der Trainer schrieb darauf eine E-Mail mit folgendem Inhalt: "Das nehme ich zur Kenntnis. Dann teile ich dir mit, dass ich bis zu unserer Sitzung keine Trainings mehr leisten werde". Darauf antwortete der Sportchef, jemand anderer werde das bevorstehende Training leiten. Danach wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Der Vertrag zwischen dem Fussballclub und dem Beschwerdegegner enthielt eine Schiedsklausel, wonach bei Streitigkeiten die Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV als Vermittlungsinstanz anzurufen...
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