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Anspruch auf Akontozahlungen bei Arbeitsunfähigkeit? (8C_389/2017)

Anspruch auf Akontozahlungen bei Arbeitsunfähigkeit? (8C_389/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Anspruch auf Akontozahlungen bei Arbeitsunfähigkeit? (8C_389/2017)

Das Bundesgericht verneinte den gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch des Beschwerdeführers auf Zahlungen aus einem Honorarpool (E. 5.2).

Der Beschwerdeführer war ab 1. Oktober 2013 als leitender Arzt im Bereich Radiologie einer zur Solothurner Spitäler AG (nachfolgend: soH) gehörenden Institution tätig. Es wurde ein fixer Monatslohn und ein 13. Monatslohn vereinbart. Zusätzlich war der Beschwerdeführer am Honorarpool der Radiologie des Spitals B. beteiligt, wobei Höhe und Auszahlungsmodalitäten nach Rücksprache mit dem ärztlichen Direktor festgelegt wurden. Es gab einen Verweis auf eine schriftliche Nebenabrede zum Anstellungsvertrag.   

Am 20. April 2015 fand eine Besprechung zwischen dem Chefarzt der Radiologie und dem Beschwerdeführer statt. Thema waren die Leistungen des Beschwerdeführers. Im Anschluss wurden die Akontozahlungen aus dem Honorarpool sistiert. Der Beschwerdeführer intervenierte, worauf die Akontozahlungen rückwirkend ab Mai 2015 wieder aufgenommen wurden. Ab dem 22. Juni 2015 war der Beschwerdeführer vollständig arbeitsunfähig und ab Oktober 2015 erfolgten keine Zahlungen aus dem Honorarpool.

Im Wesentlichen hatte das...

iusNet AR-SVR 22.04.2018

 

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