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Bauernhof abgebrannt

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht

Bauernhof abgebrannt

A. musste B. die Differenz zum Mindestlohn gemäss GAV (CTT-Agri) nachzahlen. Weder verliess B. die Arbeitsstelle noch verzichtete er auf die Entschädigung während Ferien, Urlauben und Feiertagen.
iusNet AR-SVR 06.12.2022

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