Guja v. the Republic of Moldova (no. 2) (application no. 1085/10)
Guja v. the Republic of Moldova (no. 2) (application no. 1085/10)
Guja v. the Republic of Moldova (no. 2) (application no. 1085/10)
Der EGMR heisst eine erneute Beschwerde des Beschwerdeführers wegen andauernder Verletzung seiner Meinungsäusserungsfreiheit gut. In seinem Entscheid aus dem Jahre 2008 hatte der EGMR befunden, die dem Fall zugrunde liegende Kündigung widerspreche der Meinungsäusserungsfreiheit (Application no. 14277/04 and the Court’s judgment of 12 February 2008). Der Arbeitgeber stellte den Beschwerdeführer nach dem ersten EGMR-Entscheid wieder ein. Da dem Beschwerdeführers kurz darauf aber aus - gemäss seiner Sichtweise - fadenscheinigen Gründen wieder gekündigt wurde, strengte dieser ein erneutes Verfahren an. Dem Verfahren lag der folgende Sachverhalt zugrunde:
Im Jahre 2002 wurde in Moldawien eine Strafuntersuchung gegen vier Polizeibeamte wegen Misshandlung und unrechtmässiger Verhaftung von zehn Personen im Zusammenhang mit den parlamentarischen Wahlen eingeleitet. Die vier Polizisten baten unter anderem den Präsidenten und den Vizepräsidenten um Schutz vor Strafverfolgung. Der Präsident forderte die vier Polizeiangehörigen auf, sich dem Druck des Strafverfahrens nicht zu beugen. In der Folge wurden die Strafverfahren fallengelassen.
Der Beschwerdeführer und damaliger...
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