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Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])

Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Internationales Arbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht

Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])

Die Beschwerdeführer waren fünf Kassierer, welche in einer Detailhändlerkette gearbeitet hatten. Ihnen war wegen disziplinarischen Gründen gekündigt worden. Die Kündigungen wurden auf Videoaufnahmen gestützt, welche die Arbeitgeberin von den Mitarbeitenden erstellt hatte. Darauf war erkennbar, wie die Arbeitnehmer Diebstähle begingen.
Die Beschwerdeführer machten Verletzung des Rechts auf Privatsphäre i.S.v. Art. 8 EMRK und Verletzung  des Rechts auf ein faires Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK geltend, weil diese Videos im Verfahren wegen missbräuchlicher Kündigung als Beweise zugelassen worden waren.

Der EGMR kommt zum Schluss, dass eine Verletzung der Privatsphäre i.S.v. Art. 8 EMRK vorlag. Ins Gewicht fiel, dass es sich um eine ständige und flächendeckende Überwachung der Arbeitnehmer gehandelt hatte und die Arbeitnehmerschaft weder über die Überwachung an sich noch über die Möglichkeit einer Überwachung informiert worden war. Es hätte mildere Massnahmen gegeben, um die Interessen der Arbeitgeberin zu berücksichtigen, weshalb die Arbeitgeberin keine angemessene Abwägung zwischen ihren eigenen Interessen und dem Interesse am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorgenommen hat.

Eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK lag nicht vor, weil sich das Gericht nicht ausschliesslich auf die Videos abgestützt hatte, um festzustellen, ob die Kündigungen aus disziplinarischen Gründen gerechtfertigt waren.

Bemerkungen der Redaktion: Vgl. zu dieser Thematik auch den Kommentar von Philipp EgliÜberwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen mit weiteren Hinweisen zur Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichts.

iusNet AR-SVR 09.01.2018