Besonders viel gibt der Mitarbeiter in der Bewerbungsphase von sich Preis. Durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten im Recruitings Prozess und der anschliessenden Überprüfung durch einen externen Dienstleister vor Vertragsabschluss entstehen weitere Daten, die zunächst auch gespeichert werden. Doch wie beachtet man bei all diesen Vorgängen den Datenschutz?
Mit einer jährlichen Vorabendveranstaltungsreihe soll ein Einblick in die vielfältigen Aktivitäten am Lehrstuhl "Professur für Soziales Privatrecht" geboten und vor allem der Austausch zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis gefördert werden.
Das Bundesgericht schützte den Zuspruch einer Genugtuung von CHF 5'000, nachdem die Arbeitgeberin private und intime Daten des Arbeitnehmers bearbeitet hatte.
Der Unterschied bezüglich Anforderungen und Verantwortung, ob jemand auf strategischer Ebene neue Prozesse in Gang setzt oder das Angefangene weiterführt und umsetzt, war wesentlich, weshalb der Lohnunterschied sachlich, also mit objektiven Kriterien, begründet war und damit die Lohndiskriminierung entfiel.
Weil erstellt war, dass der Beschwerdeführer beim Aufbau einer Konkurrenzunternehmung mehr als nur Gefälligkeiten erbrachte, vermochten seine Rügen keinen Anlass zu begründen, der das Konkurrenzverbot hätte dahinfallen lassen.
Das Bundesgericht änderte die Berechnungsgrundlage für die Ansprüche einer privaten Hausangestellten ab, weil das Arbeitsverhältnis vollumfänglich der PHV unterlag, und erachtete die Anordnung des Ferienbezugs während der Freistellung als unzulässig, weil es die Situation einer privaten Hausangestellten mit einer F-Bewilligung als besonders widrig erachtete, eine neue Stelle zu finden.
Das Bundesgericht schützte die Sachverhaltsfeststellung und -würdigung durch die Vorinstanz betreffend die vereinbarte Abgängsentschädigung, für die keine Kopie vorlag.