Eine private Hausangestellte und damit verbundene Rechtsprobleme
Eine private Hausangestellte und damit verbundene Rechtsprobleme
Eine private Hausangestellte und damit verbundene Rechtsprobleme
A. war eine internationale Beamtin in Genf und stellte B. als private Hausangestellte an. Neben der Hausarbeit betreute B. auch die behinderte Tochter der A. Nachdem A. den Lohn nur teilweise bezahlte und eine Schlichtung scheiterte, verlangte B. ihre Ansprüche vor Gericht. B. erstattete zudem Anezige gegen A. wegen Wuchers. Umstritten war die Entlöhnung für die verschiedenen Arbeiten, die B. für A. erledigte, und damit zusammenhängende Entschädigungen für Überstunden, Sonntagsarbeit sowie nicht bezogene Ferien (Sachverhalt).
Das Bundesgericht ordnete die Rechtslage und kam zum Schluss, dass die Anwendung der PHV anderweitige Rechtsnormen ausschliesse, weshalb die Vorinstanz die Ansprüche basierend auf der falschen Grundlage berechnete (E. 4).
Ausserdem wurde festgestellt, dass einer privaten Hausangestellten mit F-Bewilligung der Bezug von Ferien während der Freistellung nicht zumutbar ist, weil sich solche Personen hinsichtlich der Stellensuche in einer besonders widrigen Situation befinden (E. 5).
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