Umstrittene Abgangsentschädigung
Umstrittene Abgangsentschädigung
Umstrittene Abgangsentschädigung
Ende 1977 trat Z. seine Stelle als Sekretär der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen beim Staat A. an. Zwischenzeitlich änderten die vertraglichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses mehrfach. Der letzte Vertrag, den die beiden Parteien schlossen, sah eine Abgangsentschädigung von einem Monatslohn pro Dienstjahr vor plus weitere zwei Monatslöhne, falls A. im Zeitpunkt des Austritts bereits das Rentenalter des Staates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, erreicht hätte. Der Vertrag lag allerdings nicht im Recht. Die Höhe der Abgangsentschädigung blieb bis vor Bundesgericht umstritten (Sachverhalt).
Die Vorinstanz erachtete die Abgangsentschädigung als gültig vereinbart, nachdem zwei Zeugen sie bestätigt hatten. Zudem kam der Staat A. der Aufforderung nicht nach, den zugrundeliegenden Vertrag ins Recht zu legen, was durch die Vorinstanz entsprechend gewürdigt wurde. Das Bundesgericht erachtete weder den Sachverhalt als willkürlich festgestellt noch Bundesrecht als unrichtig angewendet (E. 3).
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.