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Arbeitszeitbelege für Kurzarbeitsentschädigung

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Arbeitszeitbelege für Kurzarbeitsentschädigung

Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Geschäftsführerin sei anlässlich der Arbeitgeberkontrolle in einer aussergewöhnlichen Druck- und Stresssituation gewesen, weshalb sie einem folgenschweren Irrtum unterlegen sei. Sie habe geglaubt, die Kontrolleure wollten nur die Zeiterfassungsbelege der Mechaniker mitnehmen, während für die Mitarbeitenden im administrativen Bereich die bereits im Rahmen der Anmeldung der Kurzarbeit eingereichten Excel-Tabellen genügten (E. 4.2).

Die Beschwerdeführerin möchte die geltend gemachten Ausfallstunden mit den nachgereichten Zeiterfassungsbelegen für sieben der genannten Mitarbeitenden belegen (E. 5.1).

Das SECO weist in seiner Vernehmlassung darauf hin, dass es der Geschäftsführerin anlässlich der Arbeitgeberkontrolle freigestanden hätte, das Formular nicht zu unterzeichnen oder vorgängig eine Korrektur zu verlangen, falls sie der Ansicht gewesen wäre, die darin festgehaltenen Angaben seien nicht richtig. Die erst im Nachhinhein eingereichten Arbeitszeitbelege für die Mitarbeitenden, stellen aufgrund der gesamten Fallumstände, die von der Vorinstanz eingehend erörtert wurden, kein adäquates Mittel für die Überprüfung des...

iusNet AR-SVR 02.04.2024

 

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