Anrechenbarer Verdienstausfall
Anrechenbarer Verdienstausfall
Anrechenbarer Verdienstausfall
Ein professioneller Eishockeyspieler erhielt für seine Tätigkeit als solcher CHF 100‘000 pro Jahr. Neben seiner Tätigkeit als Eishockeyspieler arbeitete er in einem 50%-Pensum und verdiente damit zusätzlich rund CHF 26‘500 pro Jahr. Nach Kündigung dieser Stelle meldete er sich bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Genf für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern an. Sein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ihm kein Verdienstausfall entstanden sei.
Das Bundesgericht wies seine Klage ab. Ein Teilarbeitsloser habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Einkommen, das er aus seiner unselbstständigen und übrigen Erwerbstätigkeit erzielte, die Voraussetzungen einer angemessenen Arbeit erfülle und insbesondere die Höhe der Höchstentschädigung übersteige.
Zwar haben Versicherte, die einen Zwischenverdienst erzielen, grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Die Differenz zwischen dem versicherten Einkommen und dem Zwischenverdienst gilt als Verdienstausfall (E. 3.4.). Die Vorinstanz berechnete in diesem Fall aber, dass sein verbleibendes Einkommen aus seiner Tätigkeit als Hockeyspieler die beantragte Arbeitslosenentschädigung bei...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.