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Unfallversicherung

Unfallversicherung

Über den Versicherungsschutz während einer weiterführenden Ausbildung

Kommentierung
Unfallversicherung

Besprechung des BGer Urteils 8C_208/2021 vom 22. November 2021

Viele Arbeitnehmende müssen sich im Verlauf ihres Erwerbslebens weiterbilden. Die Schule endet oft nicht mit der Primärausbildung. Wenn die Arbeitnehmenden aufgrund der weiterführenden Ausbildung eine minder- oder sogar unbezahlte Arbeitsstelle antreten, reduziert sich dementsprechend der versicherte Verdienst. Obwohl diese Lücke mit Art. 78 Abs. 4 KUVG (heute Art. 24 Abs. 3 UVV) geschlossen werden sollte, schränkte das Bundesgericht dessen Anwendung auf die Primärausbildung ein. Das lässt sich vor den Motiven der historischen Gesetzgebung und haftpflichrechtlichen Grundsätzen nicht rechtfertigen.
Alain Blum
iusNet AR-SVR 22.03.2022

Unfallversicherungsrechtlicher Schutz von Werkstudierenden bleibt schwach

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Unechte Lücke bezüglich Werkstudierenden kann nicht geschlossen werden. Arbeitnehmerinnen, die wegen einer Weiterbildung einen geringeren versicherten Verdienst haben, fallen nicht unter Art. 24 Abs. 3 UVV. Diese Bestimmung ist ausschliesslich auf (Grund-)Auszubildende anzuwenden.
iusNet AR-SVR 31.01.2022

Kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Wiedererwägung

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Auf eine Beschwerde, die sich gegen eine Verfügung richtet, mit der auf ein Wiedererwägungsgesuch nicht eingetreten worden ist, kann nicht eingetreten werden, weshalb das Gericht nicht zum Eintreten verpflichten kann.
iusNet AR-SVR 31.01.2022

Grundpflegeaufwand nicht an Hilflosenentschädigung anzurechnen

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Das Bundesgericht musste überprüfen, ob es bundesrechtskonform ist, dass allein die sachliche Kongruenz der einzelnen Hilfeleistungen massgebend ist, dass mithin die für die Bemessung der Hilflosenentschädigung wesentlichen allgemeinen Lebensverrichtungen bei der Ermittlung des Bedarfs an nichtmedizinischer Hilfe ausgeklammert zu bleiben haben, oder, dass demgegenüber der gesamte Grundpflegeaufwand in zeitlicher und betraglicher Hinsicht zu ermitteln und ohne Anrechnung der Hilflosenentschädigung abzugelten sei.
iusNet AR-SVR 20.12.2021

Änderung von Artikel 117 Absatz 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)

Gesetzgebung
Unfallversicherung
Am 27. Oktober 2021 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 11. Februar 2022.
iusNet AR-SVR 17.11.2021

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