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Grundpflegeaufwand nicht an Hilflosenentschädigung anzurechnen

Grundpflegeaufwand nicht an Hilflosenentschädigung anzurechnen

Rechtsprechung
Unfallversicherung

Grundpflegeaufwand nicht an Hilflosenentschädigung anzurechnen

A. verunfallte und zog sich eine komplette traumatische Tetraparese und Körperfunktionsstörungen zu. Nachdem sich sein Zustand deutlich verbessert hatte, setzte die Suva die Beiträge an die Hauspflege herab (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erwog, dass dass sich der Anspruch auf Hilflosenentschädigung und derjenige auf die beitragsweise Abgeltung der nichtmedizinischen Hilfe teils überschneiden, teils aber auch ergänzen, was für das Verständnis der Subsidiarität des Pflegeanspruchs nach Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV bedeutsam sei (E. 6.4.2).

Es erwog weiter, dass auch die unmittelbar auf die alltäglichen Lebensverrichtungen und Hilfestellungen selbst bezogenen Aufwendungen grundsätzlich in die Abgeltung und demnach in die Abklärung eingeschlossen werden sollen. Denn die Annahme, dass sie integral durch die Hilflosenentschädigung abgedeckt würden und bereits deshalb ausser Betracht zu fallen hätten, treffe nicht zu (E. 5).

Die Abklärung könne sich nicht in der Prüfung erschöpfen, ob sich eine konkrete Hilfestellung einer allgemeinen Lebensverrichtung zuordnen lässt, um sie bereits auf diesem Wege von einer beitragsweisen Abgeltung auszunehmen. Im Gegenzug gelte...

iusNet AR-SVR 20.12.2021

 

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