Zum Assistenzbeitrag für Minderjährige mit erhöhtem Pflege- und Überwachungsbedarf
Zum Assistenzbeitrag für Minderjährige mit erhöhtem Pflege- und Überwachungsbedarf
Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Zum Assistenzbeitrag für Minderjährige mit erhöhtem Pflege- und Überwachungsbedarf
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid stellte das Bundesgericht nach eingehender Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte der Leistungsart «Assistenzbeitrag» und insbesondere mit der Ausrichtung dieser Leistungsart an minderjährige Versicherte fest, dass Art. 39a lit. c IVV gesetzes- und verfassungsmässig ist. Nach dieser Bestimmung haben Minderjährige Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn ihnen ein Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird.
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