iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Rechtsprechung > Bund > Invalidenversicherung > Spezifische Fragen Rund Um die Revisionsweise Neubeurteilung Einer Rente der

Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Neubeurteilung einer Rente der Invalidenversicherung

Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Neubeurteilung einer Rente der Invalidenversicherung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Neubeurteilung einer Rente der Invalidenversicherung

Das Bundesgericht führte aus, dass nicht nur eine (erhebliche) Gesundheitsverbesserung, sondern auch eine gesundheitliche Verschlechterung revisionsrechtlich relevant sein und zu einer allseitigen, umfassenden Neubeurteilung des Rentenanspruchs führen könne. Die gesundheitliche Situation habe sich aber nur dann in anspruchsrelevanter Weise verbessert oder verschlechtert, wenn die veränderten Umstände den Rentenanspruch berühren. An einem Revisionsgrund nach Art. 17 Abs. 1 ATSG mangelt es daher beispielsweise, wenn die Sachverhaltsänderung lediglich in einer Reduktion oder Erhöhung des erwerblichen Arbeitspensums liegt und dieser Umstand für sich allein nicht anspruchsrelevant ist. Im vorliegenden Fall vermag laut Bundesgericht eine festgestellte Gesundheitsverschlechterung bei einem bisherigen Invaliditätsgrad von 75 % keine Veränderung des Rentenanspruchs zu bewirken, weshalb kein Raum für eine Rentenaufhebung gestützt auf Art. 17 ATSG bestehe.

iusNet AR-SVR 23.09.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.