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Lohnzahlungspflicht während der Coronapandemie

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Lohnzahlungspflicht während der Coronapandemie

Die rigorosen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronapandemie führen unvermeidlich zu Leistungsstörungen des Arbeitsvertrages in verschiedenen Branchen. Entscheidend für die Fortzahlung der Löhne ist jeweils, ob das Ereignis, das die Arbeitsverhinderung verursacht, in die Risikosphäre der arbeitgebenden oder der arbeitnehmenden Person fällt. Der persönliche Verhinderungsgrund der arbeitnehmenden Person ist folglich in jedem Einzelfall von den betrieblichen und überpersönlichen (objektiven) abzugrenzen. Die Natur der Ursache und die Umstände entscheiden darüber, ob ein Anspruch auf Lohn oder Lohnfortzahlung besteht oder ob sich der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn» verwirklicht. In Auseinandersetzung mit dem heutigen Meinungsstand führt der Autor des Beitrags insbesondere Argumente ins Feld, weshalb auch ausserordentliche Lagen wie die Coronapandemie dem betrieblichen Risiko zuzuordnen sind.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 20.04.2020

Dauer der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung bei Aufnahme einer Arbeit auf Abruf zur Überbrückung des Verlusts eines festen Arbeitsverhältnisses

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

Dauer der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung bei Aufnahme einer Arbeit auf Abruf zur Überbrückung des Verlusts eines festen Arbeitsverhältnisses

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein anrechenbarer Arbeitsausfall bei einer Arbeit auf Abruf mit Überbrückungscharakter über die Dauer einer ersten Leistungsrahmenfrist hinaus auch für eine Folgerahmenfrist berücksichtigt werden und zu einem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen führen könne.
iusNet AR-SVR 20.04.2020

Zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung beim Bezug einer Invalidenrente vor Erreichen des reglementarischen Rentenalters (Art. 124 ZGB)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge

Zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung beim Bezug einer Invalidenrente vor Erreichen des reglementarischen Rentenalters (Art. 124 ZGB)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob in einem Scheidungsverfahren Art. 124 ZGB auch dann anwendbar ist, wenn ein definitiver Entscheid über den Anspruch auf eine Invalidenrente noch aussteht und deshalb (noch) keine Rente bezogen wird.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Knorpelriss am Handgelenk nach kräftigem Händeschütteln als Unfall?

Rechtsprechung
Unfallversicherung

Knorpelriss am Handgelenk nach kräftigem Händeschütteln als Unfall?

In diesem in dreier Besetzung ergangenen Urteil ging das Bundesgericht der Frage nach, ob eine Verletzung des rechten Handgelenks nach kräftigem Händeschütteln als Unfall im Rechtssinne zu qualifizieren ist.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Beweisrechtliche Folgen einer verweigerten Begutachtung in einem IV-Verfahren

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Beweisrechtliche Folgen einer verweigerten Begutachtung in einem IV-Verfahren

In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Thematik auseinander, wie vorzugehen ist, wenn sich eine versicherte Person im Verwaltungsverfahren einer Begutachtung widersetzt.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Umstrittene Unfallschwere bei der Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen

Rechtsprechung
Unfallversicherung

Umstrittene Unfallschwere bei der Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen

In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Anwendungsfall setzte sich das Bundesgericht mit den Kriterien auseinander, wie die Unfallschwere bei Kollisionen zwischen Motorrädern und Personenwagen zu beurteilen ist.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Arbeit auf Abruf und Höchstarbeitszeiten gemäss Chauffeurverordnung

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeit auf Abruf und Höchstarbeitszeiten gemäss Chauffeurverordnung

Die Obergrenze der Arbeitszeit ergab sich, obwohl im Arbeitsvertrag des Chauffeurs auf Abruf ein Zeitrahmen festgelegten war, aus Art. 6 Abs. 1 der Chauffeurverordnung. Diese sieht vor, dass die wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von 26 Wochen einen Wochendurchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten darf. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten. Das Bundesgericht prüfte überdies, ob die entsprechende Vertragsklausel dahingehend auszulegen war, dass die innerhalb des Rahmens geleistete Mehrarbeit als Überstundenarbeit zu entschädigen war.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Defizite im ArG-Vollzug werden in Zeiten von Corona offensichtlich

Kommentierung
Arbeitsschutzrecht

Defizite im ArG-Vollzug werden in Zeiten von Corona offensichtlich

Die Suva hat vom Bundesrat Ende März den Auftrag erhalten, die Empfehlungen betreffend Hygiene und sozialer Distanz auf Baustellen und in der Industrie zu kontrollieren. Offenbar sind die kantonalen Arbeitsinspektorate, die eigentlich aufgrund des Arbeitsgesetzes zuständig wären, dazu nicht in der Lage. Langjähriges Wegschauen des SECO rächt sich nun.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 24.04.2020

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in Kraft treten

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Privates Individualarbeitsrecht

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in Kraft treten

Der Bezug von bezahltem Kurzurlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners wird ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen möglich sein
iusNet AR-SVR 24.04.2020

Berufsverbot für leitende Stellung gemäss Art. 33 FINMAG

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Berufsverbot für leitende Stellung gemäss Art. 33 FINMAG

Die Voraussetzungen der individuellen Zurechenbarkeit von regelwidrigem Verhalten, welches zu einem Berufsverbot nach FINMAG führt, darf nicht mit dem Hinweis auf die interne Aufgabenteilung ausgehebelt werden. Die schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen muss zudem schuldhaft bewirkt worden sein, wobei daran keine hohen Anforderungen gestellt werden und Fahrlässigkeit genügt.
iusNet AR-SVR 24.04.2020

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