iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Entlassung

Entlassung bei Arbeitsunfähigkeit unter welchem Titel?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Beschwerdeführerin arbeitete bei der Stadt Genf im HR. Die Bewertung ihrer Arbeitsleistungen war eigentlich positiv, bis auf ihre zahlreichen krankheitsbedingten Abwesenheiten. Gegen sie wurde ein Verwaltungsuntersuchung eingeleitet, weil sie den Anforderungen ihrer Stelle nicht mehr gewachsen war. Schliesslich wurde sie entlassen.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Anhörung vor Entlassung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

1C_639/2023

Einem angestellten Architekten bei der Abteilung Denkmalpflege der Stadt Genf wurde gekündigt aufgrund von mangelhafter Kommunikation, Schwierigkeiten bei der Entscheidfindung und Probleme mit der Hierarchie. Er klagte und die Vorinstanz gab ihm Recht, woraufhin die Behörde Beschwerde vor Bundesgericht erhob.
iusNet AR-SVR 20.08.2024

Tod eines Kindes

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

1C_609/2023

Nach dem Todesfall eines Kindes am Universitätsspital Genf aufgrund eines Ärztefehlers wurde der Beschwerdeführer entlassen: Er sei aufgrund einer Kompetenzüberschreitung hauptverantwortlich für den Tod des Kindes. Er wehrte sich vor Gericht gegen die Entlassung.
iusNet AR-SVR 25.06.2024

Entlassung eines problematischen Stadtangestellten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Arbeitskollegen und Vorgesetzte eines Angestellten bei der Stadt Genf beklagten sich über sein unberechenbares und bedrohliches Verhalten. Seine Arbeitsleistungen hingegen waren genügend. Er selber beschwerte sich, dass er von einem Vorgesetzten sexuelle belästigt und gemobbt wurde. Organisatorische Massnahmen, um den Kontakt zu minimieren, führten auch nicht zu einer Besserung. Der Angestellte wurde schliesslich entlassen, wogegen er sich gerichtlich wehrte.
iusNet AR-SVR 17.05.2024

Verhängnisvolle Tweets

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

1C_514/2023

Einem Juristen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichskeitsbeauftragten (EDÖB) wurde der "Verhaltenskodex Bundesverwaltung" ausgehändigt. Zu den Pflichten gehörte unter anderem, im Privatleben darauf zu achten, den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundes nicht zu beeinträchtigen. Infolge diverser dem Juristen zugerechneter Auftritte im Internet und per E-Mail sandte ihm der EDÖB einen Verfügungsentwurf betreffend die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Im Begleitschreiben wurde er aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst.
iusNet AR-SVR 12.04.2024

Entlassung verhältnismässig bei gravierenden Führungsmängeln während der Probezeit im öffentlichen Dienstverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Dem Beschwerdeführer wurden gravierende Führungsmängel vorgeworfen, u.a. mangelhafte Kommunikation sowohl mit seinen Untergebenen als auch mit Klientinnen und Klienten sowie wiederholte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen und Drohungen diesen gegenüber. Da diese schwerwiegenden und wiederholten Verfehlungen für seinen Vorgesetzten nicht akzeptabel waren, wurde sein Dienstverhältnis aufgelöst.

Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK im Bereich des öffentlichen Dienstverhältnisses

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

EGMR 15374/11

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

EGMR 15374/11

Verletzt der Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst aufgrund eines Disziplinarverfahrens das Prinzip der Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK, obwohl die betroffene Person im strafrechtlichen Verfahren freigesprochen wird? Sind parallele Verfahren zulässig?
iusNet AR-SVR 01.08.2018