Sexuelle Belästigung... oder etwa doch nicht?
Sexuelle Belästigung... oder etwa doch nicht?
Sexuelle Belästigung... oder etwa doch nicht?
Diese kam zum Schluss, dass das Verhalten des Beschwerdeführers zwar unangenehm, aber keine sexuelle Belästigung sei. Aufgrund der Vorfälle würden aber seine Handlungen jetzt immer in diesem Licht interpretiert werden wobei aber auch gewisse Grenzüberschreitungen bestätigt wurden. Der Beschwerdeführer wurde daraufhin verwarnt; er solle sein Verhalten gegenüber Frauen anpassen. Da er sein Verhalten aber nicht anpasste, wurde er schliesslich gestützt auf das Null-Toleranz-Prinzip der Gewerkschaft entlassen. Er wehrte sich gerichtlich gegen seine Entlassung.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat: Auch wenn die Untersuchung keine sexuelle Belästigung im eigentlichen Sinn festgestellt habe, habe er an seinem Verhalten gegenüber Frauen nichts geändert. Auch sei die Art und Weise seiner Entlassung nicht zu beanstanden.
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