Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das Personalreglement Spital Limmattal, wonach Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit gilt, bundesrechtskonform ist.
Justitias Entschleierung - Das schweizerische Bundesgericht und das deutsche Bundesverfassungsgericht zu Verboten religiöser Symbole für Gerichtspersonal
öffentliche Angestellte | Gerichte | Glaubens- und Gewissensfreiheit
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das Bundesverwaltungsgericht die Besitzstandsgarantie gemäss Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung korrekt ausgelegt hatte.