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Nachträgliches Wegfallen des Grundes macht Kündigung nicht willkürlich

Nachträgliches Wegfallen des Grundes macht Kündigung nicht willkürlich

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Nachträgliches Wegfallen des Grundes macht Kündigung nicht willkürlich

A. war am Institut B. der Universität Zürich (UZH) tätig. Am 16. November 2012 wurde sie vorsorglich in ihrem Amt eingestellt. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 löste der Rektor der UZH das Anstellungsverhältnis mit A. per Ende April 2014 auf, das nach Erhalt einer am 5. September 2013 übermittelten Stellungnahme der Betroffenen. Vorausgegangen waren am 14. November 2012 polizeiliche Hausdurchsuchungen an der Privatadresse von A. sowie in ihrem Büro im Institut B. Das betreffende Ermittlungsverfahren gründete in einer Strafanzeige der UZH gegen unbekannte Täterschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung. Dazu hatte sie sich veranlasst gesehen, weil in verschiedenen kritischen Beiträgen des Tagesanzeigers über den damaligen Konservator des Instituts B. unter anderem Bezug auf den zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Akademischen Bericht 2011 genommen worden war. A. wurde vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Dabei erkannte das erstinstanzliche Gericht ein Verwertungsverbot der aus der Fernmeldekontaktdatenerhebung und der anschliessenden Hausdurchsuchung stammenden Beweismittel sowie der gestützt darauf erlangten Folgebeweise. Das Bundesgericht schützte...

iusNet AR-SVR 22.01.2021

 

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