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Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit

Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit

A., B., C. und D. sind bzw. waren als Angestellte im Pflegebereich im Spital Limmattal tätig. Am 19. März 2019 gelangten sie zusammen mit zwei weiteren Angestellten über den VPOD Zürich an den Spitalverband Limmattal und verlangten rückwirkend ab 1. März 2014 bzw. ab Anstellungsbeginn die Auszahlung von Überzeit zuzüglich eines Zuschlags von 25 % für bisher nicht entschädigte, tägliche Umkleidezeit von 15 Minuten. Der Spitalverband Limmattal wies die Begehren mit Verfügung vom 4. April 2019 ab. In der Folge beschritten A., B., C. und D. den Rechtsmittelweg bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erwog, es lasse sich zwar durchaus ableiten, dass es andere, ebenfalls vertretbare oder gar zutreffendere Umschreibungen der Arbeitszeit gäbe. Das genüge aber nicht, um den vorinstanzlichen Entscheid als offensichtlich unhaltbar zu qualifizieren. Das kantonale Gericht sei daher nicht in Willkür, wenn es sich bei der Auslegung des Personalreglements Spital Limmattal nicht an der Rechtslehre und privatrechtlichen Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitszeit orientierte, sondern statt dessen in Anlehnung an die gelebte Praxis im Ergebnis zu einem engeren Verständnis der...

iusNet AR-SVR 13.02.2021

 

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