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Lohnbesitzstandsgarantie

Lohnbesitzstandsgarantie

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Lohnbesitzstandsgarantie

Gemäss Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung ist die Lohnbesitzstandsgarantie für die Bediensteten des EDA bei Versetzung gewahrt. Durch die Versetzung wurde die Beschwerdeführerin A. neu in die Lohnklasse 22 eingestuft. Vorher war sie in der Lohnklasse 24. Ab der Lohnklasse 24 profitierten die Bediensteten von einem Kaderplan der Pensionskasse PUBLICA. A. wehrte sich gegen die entsprechende Verfügung, weil sie durch die Versetzung zwar noch den gleichen Lohn, aber nicht mehr denselben Vorsorgeschutz genoss. Strittig war die Auslegung der entsprechenden Norm zur Lohnbesitzstandsgarantie der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung (Sachverhalt).

Das Bundesgericht setzte sich mit seiner Auslegungsmethodik auseinander und wandte diese auf die vorliegend zu beurteilende Norm an (E. 3.3). Es kam in der Folge zum Schluss, dass das Bundesverwaltungsgericht die anwendbare Norm sowohl grammatikalsich und systematisch (E. 4.1) also auch teleologisch (E. 4.2) korrekt ausgelegt hatte. Es handle sich bei der Lohnbesitzstandsgarantie der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung bezüglich der Lohnklasse nicht um eine echte Lücke, sondern um ein qualifiziertes...

iusNet AR-SVR 07.12.2020

 

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