Unbewilligte Nebenbeschäftigung und Vetternwirtschaft
Unbewilligte Nebenbeschäftigung und Vetternwirtschaft
Unbewilligte Nebenbeschäftigung und Vetternwirtschaft
A.A. war bei der Anstalt B. als Kassier/Geschäftsführer angestellt. Sein Arbeitspensum wurde während seiner Anstellung von einem ursprünglich 50 %-Pensum auf 80 % erhöht. Als Kassier/ Geschäftsführer besass er Einzelzeichnungsberechtigung. Er hatte Zugriff auf die Konten der Anstalt B. und war u.a. zuständig für das Finanz- und Rechnungswesen. Gleichzeitig war A.A. beim Kanton Luzern in der Strafvollzugsanstalt C. in einem 100 %-Pensum angestellt, bald als Leiter des Aufsichtsdienstes. Als der Kanton Luzern feststellte, dass A.A. bei der Anstalt B. seit Jahren einer (unbewilligten) Nebenbeschäftigung nachging, löste er das Arbeitsverhältnis auf und stellte ihn per sofort frei. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2012 stellte die Anstalt B. hohe Vergütungen und Spesen fest, weshalb sie die Kontrollstelle (resp. Rechnungskommission) der Anstalt B. beauftragte, anhand der einzelnen Belege die Berechtigung und die ordnungsgemässe Abrechnung zu prüfen. In der Folge wurde eine externe Revisionsstelle mit der Spezialprüfung der entsprechenden Geschäftsjahre beautragt. Daraufhin erhob Anstalt B. verwaltungsrechtliche Klage gegen A.A. Kantonsgericht die Klage der Anstalt B....
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