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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Fristlose Kündigung wegen verspäteter Meldung einer Gefahrensituation

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Eine fristlose Kündigung muss umgehend nach Kenntnisnahme der schweren Treuepflichtverletzung ausgesprochen werden. In öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ist dies aufgrund der Gewährung des rechtlichen Gehörs zu relativieren.
iusNet AR-SVR 22.02.2020

Zu Streitwert und Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Die Vorinstanz ist an den eigenen Entscheid zur Kündigung gebunden, weshalb selbstverständlich ist, dass sie sich allenfalls auch daran hält, um das Verfahren zum Arbeitszeugnis zu beurteilen; auch in einem Zeitpunkt, in dem das Verfahren noch vor Bundesgericht hängig und damit nicht rechtskräftig ist.
iusNet AR-SVR 22.02.2020

Abfindung und Fehlverhalten im öffentlichen Dienstverhältnis

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Die Vorinstanz hatte die Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung trotz Verfehlungen des Arbeitnehmers festgestellt. Das auch nach mehreren Ermahnungen und eines Verweises sich nicht bessernde schwerwiegende Fehlverhalten war zumindest teilweise auf die psychische Erkrankung des Arbeitnehmers zurückzuführen. Vor Bundesgericht war nun strittig, ob der Arbeitnehmer neben der zugesprochenen Pönalentschädigung Anspruch auf eine Abfindung nach Personalgesetz hatte.
iusNet AR-SVR 27.01.2020

Zur Unrechtmässigkeit einer fristlosen Kündigung im öffentlichen Dienstrecht wegen Verfahrensmängeln

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Auch in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist die fristlose Kündigung rasch nach Kenntnis der Pflichtverletzung auszusprechen, da ansonsten anzunehmen ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnsisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht in Einzelfällen ein Zuwarten von zwei Monaten in einem öffentlich-rechtlichen Diensverhältnis als zumutbar betrachtete, kann dies im vorliegenden Fall nicht zutreffen, weil es keine Aneinanderreihung von Ereignissen und keinen weiteren Abklärungsbedarf gab.
iusNet AR-SVR 15.12.2019

Zur Untauglichkeit wegen langandauernder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Da die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer frühzeitig darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nicht möglich ist und er schon früh darüber informiert worden war, dass die Stelle ausgeschrieben werden würde, wurde ihm transparent genug aufgezeigt, dass die Arbeitgeberin nicht mehr mit ihm rechnete. Sie hatte somit kein Versteckspiel mit ihm getrieben, zumal sie ihm auch keine anderslautenden Zusicherungen gemacht hatte.
iusNet AR-SVR 15.12.2019

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Auflösungsvereinbarung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht befasste sich mit der Rechtmässigkeit einer Aufhebungsvereinbarung zwecks Beendigung des Arbeitsverhältnisses und prüfte die Frage, ob stattdessen eine ordentliche Kündigung hätte ausgesprochen werden müssen.
iusNet AR-SVR 15.12.2019

Mobbing und Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

A-3192/2019

Die von der Beschwerdeführerin geschilderten Ereignisse können schikanös sein. Da sie aber im vorliegenden Fall in den wenigen Monaten vor der Kündigung gehäuft auftraten, kann nicht von einem langdauernden Zeitraum gesprochen werden. Dieser ist aber ein wichtiges Element für das Vorliegen von Mobbing. Insbesondere hat sich die Arbeitnehmerin nur am Rande über den Umgangston der Vorgesetzten beschwert.
iusNet AR-SVR 15.12.2019

Auflösung eines langjährigen Dienstverhälntisses wegen Untauglichkeit ohne Entschädigung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Für die Frage nach der Entschädigung ist es nicht relvant, dass die zur zulässigen Auflösung des Diensverhälnisses führende Untauglichkeit auf Mobbing zurückzuführen ist.
iusNet AR-SVR 25.11.2019

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