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Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne

Gesetzgebung
Kollektives Arbeitsrecht

Medienmitteilung vom 9. Dezember 2021

Am 9. Dezember 2021 beschloss der Bundesrat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz. Die erleichterte AVE wird per 1. Januar 2022 in Kraft treten und gilt bis Ende 2025.

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