Auslegung von aArt. 3 Abs. 3 und von Art. 24 des GAV Personalverleih
Auslegung von aArt. 3 Abs. 3 und von Art. 24 des GAV Personalverleih
Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Auslegung von aArt. 3 Abs. 3 und von Art. 24 des GAV Personalverleih
Streitig war vor Bundesgericht die Auslegung von Art. 3 Abs. 3 Unterabsatz 2 des GAV für den Personalverleih (GAV Personalverleih). Gemäss dieser Bestimmung gelten in Einsatzbetrieben mit nicht allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, die nicht im Anhang 1 des genannten GAV aufgelistet sind, zwar vollumfänglich die Bestimmungen des GAV Personalverleih. Von dieser Geltung sind aber in genau bestimmten Betrieben (namentlich auch in Betrieben der chemisch-pharmazeutischen Industrie) die Bestimmungen über die Mindestlöhne gemäss Art. 20 GAV Personalverleih ausgenommen....
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