Vernehmlassung i.S. Änderung KVV und KLV
Vernehmlassung i.S. Änderung KVV und KLV
Vernehmlassung i.S. Änderung KVV und KLV
Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sollen zwei Neuerungen erfüllt werden:
- Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
- Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen der Hebammen sowie der Personen, die auf ärztliche Anordnung hin Leistungen erbringen.
Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der OKP: Zugelassene psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sollen auf ärztliche Anordnung hin alle psychotherapeutischen Leistungen neu selbständig und auf eigene Rechnung erbringen können. Der Wechsel auf das Anordnungsmodell durch Aufnahme der psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen wird in der KVV vollzogen. Parallel werden die Voraussetzungen zur Kostenübernahme der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie in der KLV angepasst. Im Hinblick auf das geplante Inkrafttreten des Gesundheitsberufegesetzes vom 30. September 2016 (GesBG) wird die Koordination mit den Zulassungsvoraussetzungen der im GesBG geregelten Berufsgruppen vorgenommen....
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